Natur in Not

im Kreis Dithmarschen

 

Protokoll

 

  • Betonrohrfallen: Der DJV schreibt in dem Kommentar „Das Bundesjagdgesetz – Forderungen und Tatsachen”: Bereits im gültigen BJG ist es nach § 22 Abs. 4 verboten, in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, zu bejagen.
    Im Landesjagdgesetz sind die Setz- und Brutzeiten nicht definiert. Die Kommentierung zum Bundesjagdgesetz nennt 1.3 - 15.6 als Setzzeit und 1.4 - 15.7 als Brutzeit (Quelle: http://www.allesjagd.com/).
    Regelmäßig habe ich festgestellt, dass Betonrohrfallen auch zwischen dem 1.3. und 15.6. fängig waren.
    Auf mehrfache Anfragen beim Fachdienst Ordnung und Sicherheit des Kreises Dithmarschen wurde mir nicht mitgeteilt, ob in der besagten Zeit die Fallen fängig gestellt sein dürfen.
    Fangjagdverordnung: §5 Abs. 2: „Fallen für den Lebendfang und den Totfang sind täglich mindestens morgens und abends zu kontrollieren. Das bedeutet, dass Jungfüchse u. U. 12 Stunden allein bleiben.
     


  • 8.5.2008 Anzeige, weil eine Betonröhrenfalle in Hochdonn / Großenradermoor am 8.5.2008 fängig ist.
     


  • 13.5. Ich frage telefonisch nach und erfahre, dass die Polizei die Falle nicht gefunden hat (ich hatte nur Geo-Koordinaten angegeben - die Polizei war nicht in der Lage, diese zu interpretieren und also 1 Woche untätig).
     


  • 21.5. Anruf bei der Polizei: Wasmund: Sehr wortkarg und gibt Informationen nur nach gezielter Nachfrage: "Ein (?) Polizist hat die Falle gesehen und damit auch, dass sie scharf war. Das kann man ja auch schon an Ihrem Foto sehen. Es ist an den Kreis gemeldet worden."
    Ergebnisse wurden mir nie mitgeteilt, weder dass festgestellt wurde, dass die Fallen in dieser Zeit fängig sein dürfen oder dass es verboten sei.
     


     

  • 17.3.2010 Anzeige, weil eine Betonrohrfalle bei Großenrade fängig ist.
     


     

  • 28.4.2010 Anzeige einer fängigen Betonrohrfalle bei Eggstedt.
     


  •  29.4.2010 Anzeige einer fängigen Betonrohrfalle bei Großenrade.
     


  • 11.5.2010 Anzeige einer fängigen Betonrohrfalle bei Buchholz.
     


     

  • 17.3.2011 Fund einer fängigen Betonrohrfalle bei Windbergen – keine Anzeige erstattet, da das bislang sowieso zu keiner Reaktion der Behörden führte.
     

Fangjagdverordnung: §5 Abs. 2: „Fallen für den Lebendfang und den Totfang sind täglich mindestens morgens und abends zu kontrollieren.“

 

Es ist nur eine Vermutung, aber ich glaube, dass diese Kontrollen nicht regelmäßig durchgeführt werden.

 

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