Wildkamera

Fund bei Hindorf

 

Am 28.10.2013 habe ich selber die erste Wildkamera bei Hindorf entdeckt. Sie war auf ein funktionsunfähiges Fallenmodell gerichtet.

 

Eine zweite Falle, die offensichtlich beschädigt wurde, lag dort auf einem Stapel Paletten. Vermutlich soll die Kamera die sich dort aufhaltenden Personen kontrollieren, um diejenigen "dingfest" zu machen, die Fallen beschädigen. Offensichtlich ist dem Besitzer der Kamera aber nicht bekannt, dass er mit dieser Maßnahme gegen Gesetze verstößt.

 

Hier nun einige Bilder aus dem Bereich Hindorf:

 

verbotene Wildkamera bei Hindorf

 

 

funktionsunfähiges Fallenmodell

 

eine beschädigte Falle

 

Karte Hindorf

Lage der Kamera

Ich habe die Datenschutzzentrale in Kiel über diese Falle informiert und bekam sehr schnell die Rückmeldung, dass der Besitzer der Kamera um eine schriftliche Stellungnahme binnen Monatsfrist gebeten wurde.

 

Daraufhin erhielt ich von dem Anwalt des Jägers ein Schreiben, in dem er mir ein Betretungsverbot des Waldes aussprach. Die Formulierung des Anwalts klang z.T. ein wenig weltfremd: "Des Weiteren dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass unser Mandant sich bei der Ausübung der Jagd stets an alle gesetzlichen Vorschriften hält." Offensichtlich wurde dieser Anwalt von seinem Mandanten erfolgreich getäuscht.

 

An dieser Stelle zähle ich nur die mir bekannten gesetzeswidrigen Verhalten des Jägers in/neben diesem Wald auf:

 

1. Illegale Verwendung von Fallen (der Anwalt rechtfertigt das Aufstellen der Fallen mit falschen Begründungen - offensichtlich ist er nicht vom Fach, denn seine Argumente sind sehr leicht zu widerlegen - er behauptet z.B., dass mit der Falle Jungfüchse gefangen werden sollen, dieses wäre aber lediglich am Fuchsbau zulässig, diese Falle dagegen steht neben einem Stapel Paletten mitten im Wald),

2. Wiederholt verbotene Wildfütterung,

3. Aufstellen verbotener Schilder (... auf denen auf eine Tollwutgefahr hingewiesen wird - die es definitiv gar nicht gibt - und darauf, dass das Ministerium die Jäger deswegen zur Fallenjagd aufgefordert habe = Irreführung und Panikmache der Spaziergänger),

4. Verbotene Verwendung einer Wildkamera,

5. Verbotenes Absperren des Waldes (offensichtlich als Reaktion auf meine Anzeige bei der Datenschutzzentrale).

 

Diese Falle wurde kontrolliert (die Verdunkelung ist unzureichend)

 

Am 4.11.2013 habe ich festgestellt, dass die Kamera inzwischen entfernt worden war. Am 25.11.2013 fand ich sie an einem Nachbarbaum befestigt. Erneut werden also in einem öffentlich zugänglichen Wald die Spaziergänger verbotenerweise mit Video/Bildaufzeichnung kontrolliert.

 

Die Datenschutzzentrale glaubte offensichtlich dem Anwalt und schloss das Verfahren mit dem Ergebnis, dass der Wald nicht betreten werden dürfe und damit die Kamera zulässig sei.

 

Ich habe mich an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gewendet und erfuhr in einer E-Mail am 20.12.2013, das es sich eindeutig um Wald im gesetzlichen Sinne handelt, der von jedem Bürger betreten werden darf. Aufgrund dieser Tatsache wurde der Eigentümer vom LLUR aufgefordert, ein inzwischen aufgestelltes Schild, das das Betreten verbietet, bis März 2014 zu entfernen. Der Eigentümer wusste auch, dass es sich um Wald handelt, denn das ist so auch im Grundbuch eingetragen.

Sobald die Datenschutzzentrale diese neue Information erhält, wird auch sie handeln müssen, denn die Kamera wurde verbotenerweise dort aufgestellt. Wird eine Kamera unrechtmäßig verwendet, droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Sicherlich sind das nur Einzelfälle, wenn ich aber bedenke, dass diese Kamera illegal aufgestellt und nach mehrfachen Hinweisen vorübergehend entfernt, dann aber doch wieder aufgestellt und dieses auch noch durch einen Anwalt „rechtlich vertreten“ wurde, dann sehe ich darin einen Grund, dafür zumindest ein empfindliches Bußgeld zu verhängen.
 

Ich werde diesen Wald weiterhin kontrollieren und ggf. wieder die Behörden informieren. Der Anwalt hat mir im Falle des Betretens des Waldes mit einer Klage gedroht. Das wirkt auf mich aber nicht bedrohlich, da das Betreten auch von privaten Wäldern in Schleswig-Holstein allgemein erlaubt ist. Der Versuch, es mir zu verbieten zeigt doch, dass dort etwas vertuscht werden soll, denn wer immer ein gutes Gewissen hat, braucht einen "Aufpasser" nicht zu fürchten - ich werde aber offensichtlich gefürchtet.

 

Inzwischen hat das ULD den Fall endgültig eingestellt, da die Kamera inzwischen entfernt worden ist. Konsequenzen hat das für den Betreiber der Kamera nicht. Ich befürchte allerdings, dass die Kamera nach einer gewissen Ruhezeit erneut aufgestellt wird.

 

Auf dieser Seite werde ich den weiteren Verlauf dieses Falles regelmäßig dokumentieren.

 

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