Newsletter vom 21.8.2012
Liebe Mitstreiter,
Am 26.6.2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
entschieden, dass kein Grundbesitzer gegen seinen Willen auf seinem Grundstück
die Jagd zulassen muss. Dieses wurde bisher von den Jagdvereinen und
Jagdbehörden für zulässig erklärt und auch zwangsweise durchgesetzt.
Am 9.8.2012 habe ich bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag auf
jagdrechtliche Befriedung meiner Grundfläche gestellt.
Auf der Internetseite „www.Natur-in-Not-Dithmarschen.de“
habe ich für Interessierte den „Fall“ protokolliert und werde dieses in den
nächsten Wochen ständig aktualisieren.
www.natur-in-not-dithmarschen.de
Die ausführliche Information ist über folgendem Link zu finden:
www.natur-in-not-dithmarschen.de/antrag.htm
An dieser Stelle möchte ich mich für die unermüdliche
Unterstützung der Betreiber der Internetpräsentation
www.zwangsbejagung-ade.de
bedanken, die sehr viele Informationen, aber auch Musterbriefe zur Verfügung
stellen.
Ich bitte darum, diesen Newsletter an Grundbesitzer
weiterzuleiten, die u. U. auch Interesse an einer jagdrechtlichen Befriedung
haben könnten. Dafür bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Grade
Einigen Empfängern habe ich diesen Newsletter nur zur Information
zugesendet. Sollten Sie sich dadurch belästigt fühlen, bitte ich um eine kurze
Mitteilung. Dann nehme ich Sie aus dem Verteiler heraus. Danke!
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