Natur in Not

im Kreis Dithmarschen

 

 

Newsletter vom 21.8.2012

 

Liebe Mitstreiter,

 

Am 26.6.2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass kein Grundbesitzer gegen seinen Willen auf seinem Grundstück die Jagd zulassen muss. Dieses wurde bisher von den Jagdvereinen und Jagdbehörden für zulässig erklärt und auch zwangsweise durchgesetzt.

 

Am 9.8.2012 habe ich bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung meiner Grundfläche gestellt.

 

Auf der Internetseite „www.Natur-in-Not-Dithmarschen.de“ habe ich für Interessierte den „Fall“ protokolliert und werde dieses in den nächsten Wochen ständig aktualisieren.

www.natur-in-not-dithmarschen.de

 

Die ausführliche Information ist über folgendem Link zu finden:

 

www.natur-in-not-dithmarschen.de/antrag.htm

 

An dieser Stelle möchte ich mich für die unermüdliche Unterstützung der Betreiber der Internetpräsentation www.zwangsbejagung-ade.de bedanken, die sehr viele Informationen, aber auch Musterbriefe zur Verfügung stellen.

 

Ich bitte darum, diesen Newsletter an Grundbesitzer weiterzuleiten, die u. U. auch Interesse an einer jagdrechtlichen Befriedung haben könnten. Dafür bedanke ich mich im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Grade

 


Einigen Empfängern habe ich diesen Newsletter nur zur Information zugesendet. Sollten Sie sich dadurch belästigt fühlen, bitte ich um eine kurze Mitteilung. Dann nehme ich Sie aus dem Verteiler heraus. Danke!

 

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