Vergiftung von Wildtieren
oder
Die Ignoranz der
Staatsanwaltschaften
und anderer Behörden
|
1. |
Am 24.1.2009
wurde der Fund eines toten Mäusebussards in einem Wald bei Eggstedt mit Verdacht
auf Vergiftung bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe angezeigt.
Der Bussard lag an einem von Jägern eingerichteten Luderplatz mit vermutlich
vergiftetem Luder.
|
2. |
Am 17.3.2009
wurde der Staatsanwaltschaft Itzehoe das Untersuchungsergebnis des
Giftinformationszentrums Göttingen (GIZ) vom 12.3.2009 zugesendet. Das GIZ hat
im Magen des Bussards Carbofuran festgestellt.
Dieses Gift wurde früher außerhalb Deutschlands in der Landwirtschaft als
Insektizid eingesetzt und ist seit 2008 europaweit verboten. Dennoch wird das
Gift immer wieder in Fällen illegaler Greifvogelverfolgung verwendet.
|
3. |
Der STA (Staatsanwaltschaft) wurde mit dem Giftnachweis zugleich
mitgeteilt, dass dort erneut ein toter Mäusebussard gefunden und der Luderplatz
immer noch unterhalten wurde, Polizei und STA waren also 2 Monate lang noch
nicht tätig geworden. Dieser Luderplatz wird übrigens heute immer noch
betrieben!!
Nach dem ersten Vorfall wurden STA und Polizei gebeten, den zweiten Bussard und
das ausgelegte Luder auf Gift zu untersuchen. Darüber, ob das geschehen ist,
wurden wir nie informiert (vermutlich also nicht!).
|
4. |
Am 9.2.2012
fielen mir in dem gleichen Wald mehrere Tannen-/Fichtenzweige auf, die trotz des
frisch gefallenen Schnees nicht mit Schnee bedeckt waren, also an diesem Tag
oder am Vortag ausgelegt worden waren. Unter einem lag ein Ei, unter einem eine
teils zersetzte Frucht (Backpflaume?) und ein orangefarbenes Pulver, unter einem
dritten Zweig lag ein leeres Kunststoffrohr.
|
5. |
Am 12.4.2012
wollte ich die Beobachtungen vom 9.2. überprüfen, wurde dann aber von
dem Jagdpächter mit Schlägen aus dem Wald getrieben. Dabei wurde ich auch mit
einem Kunststoffkanister geschlagen, der vielleicht Gift enthalten hat und mit
dem der Jagdpächter aus dem Wald kam. Ich habe Anzeige wegen Nötigung und
Körperverletzung gegen Unbekannt erstattet. Auf den o. g. Vergiftungsfall habe
ich in der Anzeige deutlich hingewiesen.
|
6. |
Am 15.5.2012
erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Darin wurde mir
mitgeteilt, dass der Jagdpächter die Vorwürfe bzgl. der
Nötigung und
Körperverletzung bestritten habe und damit das
Verfahren eingestellt worden sei. Das ist für mich auch nachvollziehbar, da ich
keinen Zeugen hatte. Meine Hinweise auf den Vergiftungsfall wurde aber
ignoriert.
|
7. |
Am 22.5.2012
habe ich die Staatsanwaltschaft erneut darauf hingewiesen, dass dort ein Giftgutachten vorliegen muss, das die Vergiftung eines
Bussards in diesem Wald beweist.
|
8. |
Am 25.5.2012
teilte mir die Staatsanwaltschaft Itzehoe mit, dass der
Vorwurf der Vergiftung von Wildtieren von der zuständigen Polizeidienststelle
überprüft worden sei und sich keine Anhaltspunkte zu Vergiftungen von Wildtieren
ergeben haben (--> Schreiben).
|
9. |
Bei dem Fund
des toten Bussards war ein Polizist der Polizeistation Burg zugegen. Dieser
Polizist ist selber Jäger und ich habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass
ich diesen Polizisten für befangen halte.
|
10. |
Die
Staatsanwaltschaft Itzehoe teilte mir mit, dass sie es für Unterstellungen halte und ich
dieses untermauern müsse.
|
11. |
Am 30.5.2012
habe ich der Staatsanwaltschaft noch einmal eine Kopie der Anzeige vom 24.1.2009
zugeschickt. Das Giftgutachten habe ich nicht noch einmal beigelegt, weil ich
davon ausgegangen bin, dass so etwas bei der Staatsanwaltschaft nicht verloren
geht. Da habe ich mich wohl getäuscht, denn dort ist das Gutachten angeblich
nicht bekannt. Mehr noch: Die Staatsanwaltschaft bestreitet die Existenz dieses
Gutachtens und behauptet darüber hinaus, dass der Polizeidienststelle keine
Anzeige wegen vergifteter Mäusebussarde vorläge (dort werden Ermittlungen von
einem Jäger durchgeführt!).
|
12. |
Am 10.6.2012
habe ich Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Itzehoe bei der
Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig eingereicht mit der Begründung, dass die
Anzeige wegen Vergiftung eines Bussards nicht weiter verfolgt und das
Vorliegen eines Giftgutachtens bestritten wird. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe teilte mir daraufhin mit, dass
die Anzeige vom 24.1.2009 aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weiter gegeben
wird. Darum habe ich auch gar nicht gebeten. Dieser Satz ist damit völlig überflüssig,
soll aber offensichtlich die mangelnde Bearbeitungsmotivation der
Staatsanwaltschaft erklären.
|
14. |
Die Antwort auf
mein Schreiben vom 10.6. an den Generalstaatsanwalt in Schleswig erhielt ich am
4.10.2012 vom Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Er teilt mir mit,
dass es keine Anzeige wegen Vergiftung eines Mäusebussards gibt und die
Polizeistation Burg ebenfalls nichts von einer Anzeige wisse (bearbeitender
Polizeikommissar PK K. = Jäger).
|
15. |
Am 9.10.2012
habe ich das Justizministerium (Ministerium für Justiz, Kultur und Europa) über
den Fall informiert und Beschwerde über den Leitenden Oberstaatsanwalt in
Itzehoe eingereicht, weil er Beweise, die ihm vorliegen und die das Vergiften
eines Mäusebussards beweisen, nicht verwertet.
|
16. |
Gleichzeitig
habe ich das Innenministerium informiert, da dieses als Oberster Dienstherr der
Polizei für
Vergehen dieser Beamten zuständig ist. Der
Polizist in Burg (= Jäger) leugnet nämlich ebenfalls den Fall eines
vergifteten Bussards.
|
17. |
Das
Justizministerium hat mein Schreiben an den Generalstaatsanwalt in Schleswig
weitergeleitet, da er die Dienstaufsicht über den Leitenden Oberstaatsanwalt in
Itzehoe hat (Anmerkung: der Generalstaatsanwalt hat mein Schreiben zur
Bearbeitung an den Leitenden Oberstaatsanwalt in IZ weitergeleitet).
|
18. |
Das
Innenministerium hat offensichtlich meine eingereichten Unterlagen gar nicht
gründlich gelesen, denn dass ein Polizist dort involviert ist, ist denen nicht
aufgefallen. Für Beschwerden über Polizisten ist das Innenministerium als
Oberster Dienstherr verantwortlich. Das Schreiben wurde vielmehr an das
Justizministerium weiter geleitet - so wird offensichtlich vieles
"weitergeleitet".
|
19. |
Nach einem
Hinweis, dass ein Polizist aus Burg in Dithmarschen trotz der erdrückenden Beweise abstreitet,
dass in dem genannten Wald mindestens ein Bussard vergiftet worden ist, erhielt
ich vom Innenministerium ein Schreiben, in dem mir vorgeworfen
wurde, dass nunmehr 3 Jahren Korrespondenz zwischen mir und der Polizei
dokumentiert worden sei und diese bereits mehr als 1 Leitzordner füllt. Nach
Aussage des Innenministeriums bindet dieses unnötig Arbeitskraft in den
Behörden (Schreiben). In meinen Augen sind diese Behörden entweder damit überfordert, weil
sie nicht genügend Mitarbeiter zur Verfügung haben oder hier wird einfach nur
"im Sinne der Jäger" gehandelt, wobei wohl eher der zweite Fall
zutrifft. Jeder kann sich dazu seine eigenen Gedanken
machen.
|
20.
|
Am
25.11.2012 habe ich dann einen Bericht an den Antikorruptionsbeauftragten
des Landes Schleswig-Holstein geschickt mit der Bitte um Unterstützung.
Diese Institution sah keine Möglichkeit, den Fall zu untersuchen, da ich
ja bereits mit den Ministerien Kontakt aufgenommen hätte. Das bedeutet
also, dass man dort davon ausgeht, dass es nur in den unteren Ebenen der
Behörden Korruption gibt, nicht aber in den Ministerien. "Das beruhigt
mich natürlich ungemein".
|
|
Zum Abschluss
noch einmal eine Anmerkung zu diesem Fall: Ich habe in dem Wald bei Eggstedt bei mehreren
Kontrollen fast immer wieder Hinweise darauf gefunden, dass dort Gift bzw. Köder
ausgelegt werden. Dieses kriminelle Verhalten wird von den Behörden
offensichtlich geduldet. |
|
|
|
|
|
zurück
|