Natur in Not
im Kreis
Dithmarschen
Protokoll
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29.3.2010
Fund einer unzulässigen Drahtgitterfalle bei Hindorf. Die Falle trägt nicht
die erforderliche Kennzeichnung, ist also offensichtlich auch nicht
registriert und damit illegal --> Anzeige bei der Polizei.
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22.4.2010
Fund zweier weiterer Drahtgitterfallen, eine davon fängig (scharf gestellt),
die andere nicht, beide ohne Kennzeichnung, also offensichtlich illegal -->
Anzeige bei der Polizei.
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In einem
Forum habe ich folgende Anmerkung eines Forums-Mitglieds gelesen: "Tiere in
offenen Fallen (Drahtgittergeflechte z.B.) machen oft extreme Fluchtversuche
bei denen sie sich selbst erheblich verletzen können. Habe schon Marder
gesehen, die so massiv auf das Gitter gebissen haben, dass ihnen die Zähne
gesplittert sind ........ das ist aber vermeidbare Quälerei. In dunklen Fallen
legen sich viele Tiere relativ schnell hin und sind ruhig."
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5.12.2010
Anfrage bei der AGNJ (Arbeitsgemeinschaft-Naturnahe-Jagd-SH e.V.) und bei der
Obersten Jagdbehörde im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume (MLUR) zu der Anwendung dieser Drahtgitterfallen.
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Antwort der
AGNJ:
die AGNJ-SH
lehnt die Fallenjagd grundsätzlich ab. Ihre Fotos deuten darauf hin, dass der
Anwender die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht beachtet.
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Antwort der
Obersten Jagdbehörde (Johann Böhling):
Gerne
bestätige ich Ihnen, dass alle Kasten- oder Röhrenfallen gem. § 2 der
Landesverordnung über die Fangjagd einen abgedunkelten Fangraum aufweisen
müssen. Dies führt dazu, dass gefangene Tiere sich ruhig verhalten und die von
Ihnen geschilderten Befreiungsversuche unterbleiben.
Die Abdunkelung der Fallen auf den von Ihnen übermittelten
Fotos ist
offensichtlich unzureichend, da durch verschiedene Öffnungen Licht in die
Drahtgitterfallen gelangen kann.
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6.12.2010
Erneute Anzeige wegen Verwendung illegaler Drahtgitterfallen. Die 3
untersuchten Fallen tragen jetzt Plomben. In einer Mitteilung des Kreises vom
25.2.2008 werden die Fallen vom Landesjagdverband, Herrn Jürgen Eckardt,
abgenommen und gekennzeichnet. Daraus ergeben sich für mich 2 Alternativen:
1. Der Landesjagdverband hat illegale Fallen genehmigt.
2. Die Plomben sind gefälscht.
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22.12.2010
Die Fallen werden "unbeeindruckt" weiter verwendet.
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14.1.2011
Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Korruption.
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Die
Staatsanwaltschaft bestätigte mir nur die Anzeige der Urkundenfälschung. Warum
mir die Anzeige der Korruption nicht bestätigt wird, ist nicht nachvollziehbar
... Selbst nach mehrfachen Rückfragen, warum denn die Anzeige der Korruption
nicht mit bestätigt wurde, erhalte ich bis heute keine Antwort!
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16.12.2010
E-Mail der Unteren Jagdbehörde: ... ich weiß, dass hier insbesondere auch
unsere Bußgeldstelle involviert ist in solch Vorgängen. Die ahnden auch
selbständig, und zwar mit angebrachten Bußgeldern......
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8.3.2011
Schreiben von der Bußgeldstelle, Frau Breyhahn (Eingang bei mir am 19.3.2011):
Sehr
geehrter Herr Grade,
per E-Mail
(15.12.2010) und per Online-Anzeige (06.12.2010) zeigten Sie an, dass die
Fallenjagd ausgeübt wird, ohne dass die entsprechenden Vorschriften bezüglich
der Abdunkelung und der regelmäßigen Kontrollen eingehalten werden.
Ermittlungen
haben ergeben, dass die
Abdunkelung der fängig gestellten Fallen ausreichend
ist. Bei einer der Fallen ist die Abdunkelung offenbar weggeweht, diese Falle
war aber zum Zeitpunkt der Kontrolle vor Ort nicht fängig gestellt. Eine
Kontrolle von Lebendfangfallen muss nicht zwingend direkt an der Falle
erfolgen, möglich ist auch eine Sichtkontrolle mittels Fernglas.
Da kein
Verstoß gegen das Jagdrecht festgestellt werden konnte, wird kein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Mit
freundlichen Grüßen Im Auftrag
J. Breyhahn
Bis heute
hat sich nichts getan ... die illegalen Fallen werden weiter verwendet
und haben inzwischen eine offizielle Plombe,
sie werden also mit
Duldung der Behörden illegal verwendet.
2 Anzeigen vom 22.4.2011 ...
... und die
Reaktionen darauf
Illegal verwendete
Drahtgitterfallen wurden nach den Anzeigen entfernt, da die Verfahren aber
jedes Mal eingestellt wurden, ist davon auszugehen, dass das Aufstellen
verbotener Fallen im Kreis Dithmarschen keinerlei Konsequenzen für den
Wilderer (Jäger) hat. Vorsätzliche Tierquälerei bleibt damit ungesühnt.
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