Natur in Not

im Kreis Dithmarschen

 

Protokoll

 

  • 29.3.2010 Fund einer unzulässigen Drahtgitterfalle bei Hindorf. Die Falle trägt nicht die erforderliche Kennzeichnung, ist also offensichtlich auch nicht registriert und damit illegal --> Anzeige bei der Polizei.
     


  • 22.4.2010 Fund zweier weiterer Drahtgitterfallen, eine davon fängig (scharf gestellt), die andere nicht, beide ohne Kennzeichnung, also offensichtlich illegal --> Anzeige bei der Polizei.
     


  • In einem Forum habe ich folgende Anmerkung eines Forums-Mitglieds gelesen: "Tiere in offenen Fallen (Drahtgittergeflechte z.B.) machen oft extreme Fluchtversuche bei denen sie sich selbst erheblich verletzen können. Habe schon Marder gesehen, die so massiv auf das Gitter gebissen haben, dass ihnen die Zähne gesplittert sind ........ das ist aber vermeidbare Quälerei. In dunklen Fallen legen sich viele Tiere relativ schnell hin und sind ruhig."
     


  • 5.12.2010 Anfrage bei der AGNJ (Arbeitsgemeinschaft-Naturnahe-Jagd-SH e.V.) und bei der Obersten Jagdbehörde im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) zu der Anwendung dieser Drahtgitterfallen.
     


  • Antwort der AGNJ:

    die AGNJ-SH lehnt die Fallenjagd grundsätzlich ab. Ihre Fotos deuten darauf hin, dass der Anwender die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht beachtet.
     


  • Antwort der Obersten Jagdbehörde (Johann Böhling):

    Gerne bestätige ich Ihnen, dass alle Kasten- oder Röhrenfallen gem. § 2 der Landesverordnung über die Fangjagd einen abgedunkelten Fangraum aufweisen müssen. Dies führt dazu, dass gefangene Tiere sich ruhig verhalten und die von Ihnen geschilderten Befreiungsversuche unterbleiben.
    Die Abdunkelung der Fallen auf den von Ihnen übermittelten Fotos ist offensichtlich unzureichend, da durch verschiedene Öffnungen Licht in die Drahtgitterfallen gelangen kann.
     


  • 6.12.2010 Erneute Anzeige wegen Verwendung illegaler Drahtgitterfallen. Die 3 untersuchten Fallen tragen jetzt Plomben. In einer Mitteilung des Kreises vom 25.2.2008 werden die Fallen vom Landesjagdverband, Herrn Jürgen Eckardt, abgenommen und gekennzeichnet. Daraus ergeben sich für mich 2 Alternativen:
      1. Der Landesjagdverband hat illegale Fallen genehmigt.
      2. Die Plomben sind gefälscht.
     


  • 22.12.2010 Die Fallen werden "unbeeindruckt" weiter verwendet.
     


  • 14.1.2011 Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Korruption.
     


  • Die Staatsanwaltschaft bestätigte mir nur die Anzeige der Urkundenfälschung. Warum mir die Anzeige der Korruption nicht bestätigt wird, ist nicht nachvollziehbar ... Selbst nach mehrfachen Rückfragen, warum denn die Anzeige der Korruption nicht mit bestätigt wurde, erhalte ich bis heute keine Antwort!
     


  • 16.12.2010 E-Mail der Unteren Jagdbehörde: ... ich weiß, dass hier insbesondere auch unsere Bußgeldstelle involviert ist in solch Vorgängen. Die ahnden auch selbständig, und zwar mit angebrachten Bußgeldern......
     


  • 8.3.2011 Schreiben von der Bußgeldstelle, Frau Breyhahn (Eingang bei mir am 19.3.2011):

    Sehr geehrter Herr Grade,

    per E-Mail (15.12.2010) und per Online-Anzeige (06.12.2010) zeigten Sie an, dass die Fallenjagd ausgeübt wird, ohne dass die entsprechenden Vorschriften bezüglich der Abdunkelung und der regelmäßigen Kontrollen eingehalten werden.

    Ermittlungen haben ergeben, dass die Abdunkelung der fängig gestellten Fallen ausreichend ist. Bei einer der Fallen ist die Abdunkelung offenbar weggeweht, diese Falle war aber zum Zeitpunkt der Kontrolle vor Ort nicht fängig gestellt. Eine Kontrolle von Lebendfangfallen muss nicht zwingend direkt an der Falle erfolgen, möglich ist auch eine Sichtkontrolle mittels Fernglas.

    Da kein Verstoß gegen das Jagdrecht festgestellt werden konnte, wird kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

    Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
    J. Breyhahn
     


     

    Bis heute hat sich nichts getan ... die illegalen Fallen werden weiter verwendet und haben inzwischen eine offizielle Plombe, sie werden also mit Duldung der Behörden illegal verwendet.

     2 Anzeigen vom 22.4.2011 ...

 

 

 

... und die Reaktionen darauf

 

 

 

Illegal verwendete Drahtgitterfallen wurden nach den Anzeigen entfernt, da die Verfahren aber jedes Mal eingestellt wurden, ist davon auszugehen, dass das Aufstellen verbotener Fallen im Kreis Dithmarschen keinerlei Konsequenzen für den Wilderer (Jäger) hat. Vorsätzliche Tierquälerei bleibt damit ungesühnt.

 

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