Drahtgitterfalle

 

 

Drahtgitterfallen bestehen aus einem ca. 1 - 1,20 m langen Drahtkorb, in dessen Mitte sich am Boden eine Wippe befindet. Diese entsichert beim Betreten durch ein Tier an den Enden der Falle 2 Falltüren, die dadurch die Falle schlagartig verschließen.

 

Diese Fallen müssen nach der Fangjagdverordnung abgedunkelt sein, da nur dann die gefangenen Tiere ruhig bleiben und nicht in unnötigen Stress geraten (Fangjagdverordnung §2). In meinen Beobachtungen habe ich keine einzige Falle feststellen können, die dieser Forderung entsprach.

Hinzu kommt die Vorschrift, dass diese Fallen registriert sein müssen. Auch das ist nicht immer der Fall.

 

Bilder Fundorte Protokoll Rechtliches

 

 

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