Newsletter vom 2.5.2013
Liebe
Naturfreunde,
Am 5.4.2013
erschien in der SHZ ein Artikel, in dem von einem Wilderer berichtet wurde, der
einen Hasen illegal geschossen haben soll. Das ist eine Art der
„Nahrungsbeschaffung“, die auch ich verurteile!
Trotzdem hat mich
dieser Artikel hellhörig werden lassen. Der Wilderer wurde durch den Einsatz
einer Wildkamera ergriffen. Das mag für den Jäger ein hilfreicher Einsatz der
Technik gewesen sein. Ich sehe aber darin auch die Gefahr einer Kontrolle der
Waldbesucher, die illegal ist.
Nach Anfrage beim
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wurde mir
mitgeteilt, dass die Installation von Wild- oder Tierkameras in der frei
zugänglichen Wald- und Feldflur eine Videobeobachtung öffentlich zugänglicher
Räume nach § 6b BDSG darstellt, die für private Jagdbetreiber nur zulässig ist,
soweit keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der
Betroffenen (hier: der Waldbesucher) überwiegen. Da die Tierkameras aber die
Erstellung von Bewegungsprofilen betroffener Spaziergänger (innen) ermöglichen,
überwiegen hier die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen. Daher sind
Wildkameras in frei zugänglichen Bereichen der Natur (z.B. in Wäldern) nach
Ansicht der ULD grundsätzlich unzulässig.
Der Einsatz
verbotener Wildkameras nimmt in den letzten Jahren stark zu. Nach § 43 Abs. 1
BDSG kann bei unzulässigem Einsatz dieser Technik bis zu 50.000 € Bußgeld (und
mehr) verhängt werden. In Zukunft wird man wohl in unseren Wäldern noch
aufmerksamer sein müssen, um einer solchen Kontrolle durch Jäger zu entgehen.
Mit freundlichen
Grüßen
Dieter Grade
Natur in Not
Kreis Dithmarschen
Dieter Grade
25712 Brickeln
www.natur-in-not-dithmarschen.de
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